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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen & Wahlen

Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2025 bis 2028

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 - 2024 der Ortsgemeindebehörden (Ortspräsident, Mitglieder des Ortsverwaltungsrates und Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission). Die Gesamterneuerungswahlen der Ortsgemeinde Gams finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Gemäss Ortsgemeindeordnung der Ortsgemeinde Gams sind folgende Mandate neu zu besetzen:

Ortsgemeinde Gams

  1. Wahl einer/s Ortsgemeindepräsidentin bzw. -präsidenten
  2. Wahl von 4 Mitgliedern des Ortsverwaltungsrates
  3. Wahl von 3 Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission

Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt WAG) bei der Ortsgemeindekanzlei Gams, Fässlerhuus, Grabserstrasse 3, bis spätestens 5. Juli 2024, 12.00 Uhr einzureichen. Das Datum des Post­stempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Download Formulare für Einreichung Wahlvorschläge
Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für sämtliche Behördenmitglieder der Ortsgemeinde Gams können nachfolgend heruntergeladen werden:

Wahlvorschlag Ortspräsident/in [pdf, 126 KB]

Wahlvorschlag Ortsverwaltungsrat [pdf, 123 KB]

Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission [pdf, 124 KB]

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 12.00 h, der Ortsgemeindekanzlei Gams, Fässlerhuus, Grabserstrasse 3 einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu rechtlichen Grundlagen können Sie aus diesem Merkblatt [pdf, 95 KB]  entnehmen

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