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Zustandekommen Stille Wahl - Ortsverwaltungspräsident

Ersatzwahl Ortsverwaltungspräsident - Zustandekommen stille Wahl

Gestützt auf Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG sGS 125.3) kommt eine stille Wahl zustande, wenn die Zahl der gültig vorgeschlagenen Kandidierenden der Zahl der zu vergebende Mandate entspricht.

Für das Amt des Präsidenten der Ortsgemeinde Gams ist innerhalb der Einreichefrist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Weitere Wahlvorschläge sind nicht eingegangen. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind damit erfüllt.

Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Gams stellt gemäss Art. 29 Abs. 2 WAG fest:

  1. Nach Ablauf der vom Verwaltungsrat angesetzten Frist bis 01. Oktober 2026 zur Einreichung von Wahlvorschlägen, ist für die Ersatzwahl des Ortsverwaltungspräsidenten der Ortsgemeinde Gams eine stille Wahl zustande gekommen.
  1. An der Verwaltungsrat-Sitzung vom 07. Oktober 2026 hat der Verwaltungsrat die stille Wahl beschlossen.     

    Für die Rest-Amtsdauer 2025-2028 ist folgende Person als Ortsverwaltungspräsident gewählt:          
    Kramer Markus, Höhe 1532, 9473 Gams

Er wird das Amt ab dem 01. November 2026 übernehmen.

  1. Der Urnengang vom Sonntag, 29. November 2026 findet für dieses Mandat nicht statt.

Das Inserat erscheint zudem in der Freitagsausgabe des W&O vom, 16. Oktober 2026.

 

Rechtsmittel: Beschlüsse der Bürgschaft können von Stimmberechtigten nach den Bestimmungen von Art. 164 Gemeindegesetz (sGS 151.2) wegen Verfahrensmängel mit Abstimmungsbeschwerde beim zuständigen Departement angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist innert 14 Tagen beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen einzureichen.

Der Verwaltungsrat

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