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Information Ersatzwahl Ortsverwaltungspräsident/in

Information Ersatzwahl Ortsverwaltungspräsident/in

Am Sonntag, 27. September 2026, fand der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl des/der Präsidenten/Präsidentin der Ortsgemeinde Gams für den Rest der Amtsdauer 2025–2028 statt.

Bei diesem Wahlgang erreichte keine Kandidatin und kein Kandidat das erforderliche absolute Mehr. Für den 2. Wahlgang war deshalb der Sonntag, 29. November 2026, vorgesehen.

Die Bürgerschaft war eingeladen, bis Donnerstag, 1. Oktober 2026, Wahlvorschläge für das Amt des Ortsverwaltungspräsidenten bzw. der Ortsverwaltungspräsidentin einzureichen.

Innerhalb der Einreichefrist ist bei der Ortsgemeinde Gams ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Gams wird an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2026 das Zustandekommen der stillen Wahl feststellen.

Nach der Feststellung des Zustandekommens der stillen Wahl wird der kandidierenden Person die Wahlanzeige zugestellt. Innerhalb einer Frist von drei Tagen kann die kandidierende Person die Wahl annehmen oder ablehnen. Anschliessend wird das Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht.

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